Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sprach am Dienstag vor Journalisten von „Minuszuwanderung“. Und stellte dabei folgende Zahlen gegenüber: Im ersten Halbjahr 2026 hätten insgesamt etwa 4900 Personen in Österreich Asyl beantragt – 44 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (mit ungefähr 8800 Anträgen). Auf der anderen Seite seien in diesem Zeitraum zirka 7000 Außerlandesbringungen (entweder freiwillige Rückreisen oder Abschiebungen) gezählt worden.
Von den exakt 4903 Asylanträgen zwischen Anfang Jänner und Ende Juni waren 2016 (41 Prozent) Erstanträge von neu eingereisten Personen. Der Rest entfiel unter anderem auf zwischenzeitlich geborene Kinder, Personen im Rahmen des Familiennachzugs oder etwa auf Mehrfachantragsteller.
Von den Herkunftsländern dominierten bei den Asylanträgen zuletzt Syrien und Afghanistan mit je rund einem Viertel der Anträge (1227 bzw. 1186). Weit dahinter folgten Somalia (sieben Prozent), Iran, Türkei und Russland (jeweils fünf Prozent). Betrachtet man ausschließlich die Zahlen der neu eingereisten Asylwerber, führen Afghanen (420 Anträge) die Statistik an, dahinter folgen Personen aus Syrien (188) und solche aus dem Iran (171).
Zwischen Jahresbeginn und dem Stichtag 11. Juni wurden 27 Prozent der Asylanträge abgelehnt. In 16 Prozent der Fälle wurde Asyl gewährt. Bei 15 Prozent wurde subsidiärer Schutz gewährt, bei weiteren 16 Prozent war dies nicht der Fall. Am höchsten waren die Chancen zuletzt bei Menschen aus dem Iran. Deren Anträge wurden in 76 Prozent der Fälle positiv entschieden. Dahinter folgten Afghanen (69 Prozent). Bei den Anträgen von Personen aus Syrien waren nur 32 Prozent erfolgreich. 2024 wurden noch 67 Prozent der syrischen Anträge positiv bewertet.
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Über den weitgehend ausgesetzten Familiennachzug kamen bis Ende Juni nur 48 Personen ins Land. Im Vergleichszeitraum des Vorjahrs waren es ungefähr 700. In jenem des Jahres 2024 zählte man um die 6000. Laut Karner sollte die Quote für den künftigen Nachzug „sehr, sehr niedrig“ sein.
„Unterschiedliche Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Zahl der Abschiebungen im ersten Halbjahr erstmals höher ist als die Zahl neuer Asylanträge. Diesen eingeschlagenen Weg und die Minuszuwanderung gilt es nun abzusichern. Der europäische Asylpakt ist eine wichtige Voraussetzung, dass wir in Europa wieder Herr im eigenen Haus sind“, sagte Karner.
Einer der Schwerpunkte des im Juni in Kraft getretenen EU-Asylpakts betrifft die Ermöglichung von Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union sowie die Errichtung von Rückkehrzentren außerhalb der EU. Das Innenministerium arbeite aktuell zusammen mit Deutschland, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden an der Verwirklichung solcher Zentren in Drittstaaten. Auf die Frage, welche Länder als Standorte ins Auge gefasst werden, gab sich der Minister bedeckt: „Wir haben vorerst Stillschweigen vereinbart.“
Trotz sinkender Zahlen kommt es in Wiener Brennpunktbezirken praktisch wöchentlich zu Messerattacken unter Jugendlichen, immer wieder werden jugendliche Migranten aus Syrien als Täter ausgeforscht. „Wir haben hier ein Thema“, gestand Karner ein. Die Polizei gehe daher „repressiv“ gegen Jugendbanden vor. Durch das Aussetzen des Familiennachzugs sei Besserung zu erwarten, da der Großteil der Nachzügler aus Syrien komme. Auch das Vorhaben geschlossene Wohneinheiten für strafunmündige Täter (unter 14) in Betrieb zu nehmen, sei wichtig. Es gelte daher „gefängnisähnliche Unterbringungen“ möglich zu machen. Zur Erklärung: Geplant ist, dass man Strafunmündige in eigenen Wohneinheiten für mehrere Wochen anhält und betreut. An dieser Stelle kam am Dienstag Kritik seitens der FPÖ.
„Solange es tagtäglich Berichte über Messerstechereien, Bandenkriege, mit Ausländern überfüllte Gefängnisse und eine hohe Terrorwarnstufe gibt, hat ÖVP-Minister Karner und seine Verlierer-Ampel überhaupt nichts gelöst“, wetterte der freiheitliche Sicherheitssprecher Gernot Darmann.
Indessen ist der Posten des Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium neu vergeben worden. Der Spitzenjurist Kurt Kirchbacher tritt am 1. August dieses Amt an. Grundsätzlich obliegt dem Rechtsschutzbeauftragten die Überprüfung eingriffsintensiver polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen. Dazu gehören auch Ermittlungen des Staatsschutzes.
Der 68-Jährige war Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes (OGH) sowie OGH-Pressesprecher. Zudem ist Kirchbacher Strafrechts-Honorarprofessor an der Uni Salzburg und Lehrbeauftragter an den Universitäten Wien und Salzburg. 2024 wurde er auch zum stellvertretenden Rechtsschutzbeauftragten im Justizministerium bestellt.
Kirchbacher folgt nun Ernst Eugen Fabrizy (77) nach. Der frühere Leiter der am OGH angesiedelten Generalprokuratur, der höchsten Staatsanwaltschaft der Republik, hatte dieses Amt ab 2021 inne.