Ingrid Thurnher und Clemens Pig wollen den Sparkurs, der von der Regierung verordnet wurde, nicht so einfach akzeptieren. Pigs Gedanken an höhere Gebühren schmettern die Regierungsparteien ab. Es kommt eine Verfassungsbeschwerde.
Die amtierende Chefin, der designierte Chef: Ingrid Thurnher und Clemens Pig. APA / Schlager
12.08.2026 um 17:30
von
Rosa Schmidt-Vierthaler
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So empört erlebte man Ingrid Thurnher selten. Als die amtierende ORF-Chefin am Dienstagabend vor die Journalisten trat, die sich zur Wahl der zweiten Führungsebene eingefunden hatten, sparte sie deshalb nicht mit scharfen Worten. Sie galten dem Enfant terrible im Stiftungsrat, Peter Westenthaler, der zuvor erklärt hatte, dass im höchsten Gremium „um eine Erhöhung der Haushaltsabgabe gerungen“ werde, falls andere Sparmaßnahmen nicht ausreichen sollten. Was Thurnher postwendend einerseits einen „eklatanten Vertrauensbruch“ nannte und andererseits eine „Falschinformation“.
Niemand spreche hier über eine Gebührenerhöhung, sagte sie. Eine unglückliche Formulierung, denn es gab durchaus jemanden – wenige Stunden später in der „ZiB 2“. Dort war Clemens Pig zu Gast, der designierte ORF-Generaldirektor. Er wurde zu seinem neuen Team und natürlich auch zu den Einsparungen befragt, die dem ORF bevorstehen. Mit 80 bis 95 Millionen Euro bezifferte Pig sie. Es geht um Geld, die der ORF zuletzt zusätzlich zu den Beitragsgeldern bekam, genauer gesagt um eine Entschädigung für den mit dem Umstieg von Gebühr auf Abgabe entfallenen Vorsteuerabzug. Die Regierung strich diese im Budget für die kommenden zwei Jahre.
Der ORF soll also mit rund acht Prozent weniger im Budget auskommen. Was also tun? Wie andere Medienunternehmen „wird und muss der ORF einsparen“, betonte Pig. Doch die Kürzungen des Gesetzgebers fänden „in einer unglaublichen Kurzfristigkeit statt“. Im kommenden Jahr könne man sie noch abfedern, weil man Rücklagen auflöse. Aber nach 2028 „ist hier wirklich Feuer am Dach“, man werde eine Diskussion führen müssen. Mit einer „Rückfrage an die Politik, allenfalls auch an den Verfassungsgerichtshof“. Eine Erhöhung der Haushaltsabgabe sei „absolut ein Denkmodell“, so Pig. Auf ein Zahlenspiel, also ob das dann etwa 17 statt 15,30 Euro monatlich bedeuten würde, ging er nicht ein.
Dass der ORF-Chef eine Erhöhung anspricht, bevor er noch seinen Posten angetreten hat, kann man als Tabubruch sehen. Politisch gibt es für eine Erhöhung derzeit keinen Spielraum. Der ORF-Beitrag ist laut Gesetz bis 2029 eingefroren und die Regierung hat kein Interesse daran, das zu ändern. Die ÖVP antwortete auf Anfrage der „Presse“, dass eine Erhöhung der Haushaltsabgabe für sie „nicht in Frage kommt“. Es brauche einen „wirtschaftlich effizienten ORF, der gleichzeitig zukunftsfit ist“. Auch SPÖ ist sehr klar dagegen: Man habe im Regierungsprogramm vereinbart, die Abgabe drei Jahre lang nicht zu erhöhen. Auch als „eine Maßnahme unter vielen, um die Teuerung zu bekämpfen. Dazu stehen wir“, so Mediensprecher Klaus Seltenheim. Auch die Neos sind dezidiert skeptisch. Von der FPÖ kamen naturgemäß scharfe Töne: Dass die Menschen noch mehr zahlen sollten, sei „absoluter Wahnsinn“.
Aber kann der ORF über den Verfassungsgerichtshof an mehr Geld kommen? Der Weg wird jedenfalls beschritten, wie Thurnher ankündigte. Sie müsse das sogar tun, hatte sie sich gerechtfertigt – aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht als Generaldirektorin.
Als ersten Schritt kündigte sie eine Anzeige bei der Medienbehörde KommAustria an, die sei auch bereits mit einem Rechtsgutachten abgesichert. Der Inhalt: Die Kosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags seien nicht gedeckt. Gleichzeitig beschreite man den Weg zum Verfassungsgerichtshof, so Thurnher. Dieses Vorhaben werde „unverzüglich“ in die Tat umgesetzt und sei mit dem künftigen ORF-Chef Pig akkordiert. Nach Rechtsauffassung des ORF verstößt die „kurzfristige und signifikante Finanzierungsänderung gegen das Europäische Medienfreiheitsgesetz und die verfassungsrechtliche Finanzierungsgarantie“.
Die Vielzahl der Urteile, die man rund um den ORF in den kommenden Jahren erwarten kann, wächst also um einen Bescheid. Ein anderes Thema ist nun aber entschieden: Die Staatsanwaltschaft Wien leitet in der Sache um den extrem üppigen Pensionsvertrag von Ex-ORF-Manager Pius Strobl kein Ermittlungsverfahren gegen jenen Mann ein, der ihn genehmigt haben soll: Ex-ORF-Chef Alexander Wrabetz zeigt sich „froh, dass es nach 23 Jahren im ORF, in denen ich meine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle des ORF verrichtet habe, zu keinem Verfahren kommt“. Wie genau Strobls Pensionsregelung aussieht und ob sie rechtmäßig ist, wird noch das Arbeitsgericht beschäftigen.