Mit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 hat eine neue Ära der öffentlichen Beschaffung begonnen. Schramm Öhler, die führende Kanzlei für Vergaberecht, prägte diese Entwicklung von Anfang an mit.
08.06.2026 um 00:01
Wenn heute über wirtschaftliche Resilienz, Lieferketten, die Energiewende oder „Made in Europe“ gesprochen wird, wird auch öffentliche Vergabe im selben Atemzug genannt. Den gesetzlichen Rahmen gibt das Vergaberecht vor, das sich in den vergangenen Jahren zum strategischen Steuerungsinstrument der europäischen Wirtschaftspolitik entwickelt hat.
Vor 30 Jahren war das anders: Damals war das Vergaberecht in Österreich ein junges Rechtsgebiet, das sich erst mit dem EU-Beitritt 1995 schrittweise ausdifferenziert hat. Schramm Öhler Rechtsanwälte hat diese Entwicklung von Beginn an mitgeprägt.
30 Jahre Expertise im Vergaberecht: Schramm Öhler Rechtsanwälte zählt heute zu den führenden Spezialkanzleien Österreichs. Anna Stöcher
1996 gegründet, hat die Kanzlei früh auf die damals ungewöhnliche Spezialisierung gesetzt. Drei Jahrzehnte später feiert Schramm Öhler Rechtsanwälte nicht nur 30-jähriges Bestehen, sondern blickt auch auf die Entwicklung eines Rechtsbereichs zurück, der heute zu den komplexesten Disziplinen des Wirtschaftsrechts zählt.
Aber nicht nur das Vergaberecht ist gewachsen: Die Kanzlei umfasst heute 12 Partnerinnen und Partner, über 50 Juristinnen und Juristen und ein Team von insgesamt mehr als 110 Personen an fünf Standorten in Österreich. Damit ist sie die mit Abstand größte auf Vergaberecht spezialisierte Sozietät des Landes und zählt zu den Top-20-Kanzleien Österreichs.
„In den vergangenen 30 Jahren hat sich die öffentliche Beschaffung grundlegend verändert“, erinnert sich Kanzleigründer Johannes Schramm. „In den 90ern mussten wir buchstäblich Pionierarbeit leisten, um das Regelwerk der EU mit den heimischen Anforderungen an Beschaffung in Einklang zu bringen. Heute investieren öffentliche Auftraggeber und Auftraggeberinnen mit Vergaben bewusst in Innovation, Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und die regionale Wertschöpfung des Landes.“
Die Vergabepraxis wurde in jüngster Vergangenheit zahlreichen Stresstests unterzogen. Etwa während der Covid-Pandemie, als unter enormem Zeitdruck und bei gleichzeitigen Versorgungsengpässen Atemmasken, Einweghandschuhe, PCR-Tests und medizinisches Equipment rechtssicher eingekauft werden mussten. Oder aber auch, wenn ehrgeizige Vorhaben wie die Energiewende auf globale Konflikte, Abhängigkeiten von Schlüsseltechnologien aus Drittstaaten und ein Dickicht aus EU-Vorgaben stoßen.
Die Bedeutung öffentlicher Vergabe zeigt sich auch, wenn es darum geht, die Probleme des Alltags zu lösen – von der Gebäudesanierung, über die Schneeräumung bis hin zur Kantinen-Konzession. „Öffentliche Beschaffung ist enorm vielseitig und gerade diese Vielseitigkeit macht unser Rechtsgebiet so anspruchsvoll“, sagt Kanzlei-Partner Matthias Öhler. Ausschreibungen müssten Märkte verstehen, branchenspezifische Anforderungen berücksichtigen und inhaltlich so gestaltet sein, dass sich die geeignetsten Anbieter auch an ihnen beteiligen möchten. „Gerade in Zeiten von Budgetdruck und Sparmaßnahmen ist die inhaltliche Qualität von Ausschreibungen entscheidend. Denn die tatsächlichen Kosten schlechter Vergabe entstehen dort, wo Ausschreibungen am Markt vorbeigehen und die wahren Bestbieter gar nicht erst einreichen.“
Kaum ein Rechtsgebiet wurde in den vergangenen Jahren durch europäische Vorgaben so stark geprägt wie das Vergaberecht. Mit dem Ergebnis, dass die hohe regulatorische Dichte für Auftraggeberinnen und Auftraggeber kaum bewältigbar ist. Besonders sichtbar wird das aktuell bei Beschaffungen von Schlüsseltechnologien, Energieversorgung oder kritischer Infrastruktur. Die Folge: Auch die vergaberechtliche Beratung spezialisiert sich weiter. Wo früher ein generalistischer Zugang ausreichend war, braucht es heute Expertinnen und Experten für unterschiedliche Branchen, Verfahren und regulatorische Spezialmaterien.
Auch technologische Entwicklungen verändern die Branche nachhaltig. Künstliche Intelligenz und automatisierte Prozesse können Verfahren künftig effizienter machen. Gleichzeitig steigt aber der Bedarf an strategischer Beratung, rechtlicher Verantwortung und inhaltlicher Qualität. Gerade in komplexen Beschaffungsvorhaben bleibt juristische Expertise zentral.
Verändert hat sich in den vergangenen 30 Jahren aber nicht nur das Vergaberecht, sondern auch die Rechtsbranche. Lange war die Kanzleiwelt eine Männerdomäne, geprägt von klassischen Karrierewegen, hoher Präsenzkultur und strukturellen Nachteilen für Familien. „Noch immer verlassen viele hochqualifizierte Juristinnen früher oder später die Branche – nicht aus mangelnder Einsatzbereitschaft, sondern aufgrund der Rahmenbedingungen“, erklärt Partner Christian Gruber eine Problematik, die die gesamte Anwaltei betrifft. „Kanzleien müssen attraktivere Arbeitgeberinnen werden. Da nehmen wir uns selbst nicht aus.“
Mit einem eigenen Equality-Gremium setzt Schramm Öhler Rechtsanwälte gezielt Maßnahmen, um bestehende Barrieren abzubauen. Etwa mit einem eigenen Elternschaftsmodell, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Anwältinnen und Anwälte in der Kanzlei erheblich verbessert. Damit reagiert die Kanzlei nicht nur auf gesellschaftliche Veränderungen, sondern setzt auch wichtige Impulse innerhalb der Branche. Denn eines zeigt die Entwicklung der vergangenen drei Jahrzehnte deutlich: Öffentliche Vergabe braucht die besten Köpfe – heute mehr denn je.