Der suspendierte Staatsschutzbeamte Egisto Ott stand unter anderem wegen des Delikts „Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs“ vor Gericht. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass Ott ohne dienstlichen Auftrag Personenabfragen gemacht und Tätigkeiten für den russischen Geheimdienst entfaltet haben soll.
Angeklagt: Egisto Ott am Mittwoch, 20. Mai 2026, bei der Urteilsverkündung im Wiener Landesgericht. Er bestritt alle Vorwürfe. APA / APA / Helmut Fohringer
20.05.2026 um 19:04
Vier Monate lief der Spionageprozess gegen den suspendierten Staatsschutzbeamten Egisto Ott. Ihm wurde vorgeworfen, diverse Informationen über bestimmte russische Staatsbürger abgefragt und an den russischen Inlandsgeheimdienst FSB weitergegeben zu haben. Derzeit ist die Urteilsverkündung am Wiener Landesgericht im Gange. Ott wurde sowohl wegen Amtsmissbrauchs als auch Spionage schuldig gesprochen. Der Ex-Chefinspektor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) soll unter anderem ohne dienstlichen Auftrag zahlreiche Personenabfragen gemacht haben. Auch wegen Bestechung und Verletzung der Geheimhaltungspflicht wurde Ott in mehreren Punkten verurteilt. Das Delikt des schweren Betrugs hat Ott nach Ansicht der Geschworenen aber nicht begangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Egisto Ott wurde vom Gericht schuldig erkannt, im Interesse des russischen Geheimdienstes FSB ohne dienstlichen Auftrag wiederholt Personendaten abgefragt zu haben. Auch mehrere Diensthandys hochrangiger Beamter des Innenministeriums, die 2017 bei einem Bootsausflug in Tulln ins Wasser gefallen waren, sollen von Ott über den ehemaligen Wirecard-Manager Jan Marsalek den Weg zum FSB gefunden haben.
Ott wurde weiters schuldig erkannt, einen SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates Vertretern des russischen Geheimdienstes überlassen zu haben, wofür Ott 20.000 Euro erhalten haben soll, weshalb er auch der Veruntreuung für schuldig befunden wurde. Auch der Bestechlichkeit wurde er schuldig erkannt.
Darüber hinaus soll er nach dem sogenannten Berliner Tiergartenmord – ein russischer Geheimdienstagent hatte im August 2019 einen in Deutschland im Exil lebenden Tschetschenen erschossen – für den russischen Nachrichtendienst eine „Fehleranalyse“ erstellt haben. Auch in diesem Anklagepunkt wurde er schuldig gesprochen.
Die Urteilsverkündung wird noch andauern, immerhin hatten die Geschworenen 21 Hauptfragen zu beantworten. „Wenn Ihnen die Stimme versagt, geben Sie einfach weiter“, meinte der Richter zur Obfrau der Geschworenen, deren Stimme hörbar angeschlagen war. Sie trat die Aufgabe wenig später – noch in der ersten Frage – tatsächlich an einen weiteren Geschworenen ab.
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Ott war zuletzt als Chefinspektor für das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) tätig, diese Stelle wurde 2021 zur Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) umgewandelt. Der Beamte bestritt bis zuletzt sämtliche Vorwürfe. Am Mittwoch verzichtete er darauf, ein Schlusswort an den Richtersenat zu richten. Seine Anwältin Anna Mair hatte um einen Freispruch in sämtlichen Anklagepunkten ersucht.
Zuletzt hatte der suspendierte Beamte (Ott wird nächste Woche 64 Jahre alt) massive Kritik an der Staatsanwaltschaft Wien und am Bundesamt für Korruptionsbekämpfung geäußert. Er werde ständig „medial als Russland-Spion bezeichnet“. Fünf Jahre alte Aktenteile seien nachlässigerweise erst vor Kurzem übersetzt worden. Bis zuletzt habe man ihm keine umfassende Akteneinsicht gewährt. Das Verfahren sei somit „alles andere als fair“ gelaufen.
Es habe nie Russland-Spionage gegeben. Einer seiner früheren Vorgesetzten im Staatsschutzamt, BVT, Martin Weiss, und er selbst hätten „irgendwann nicht mehr mitgespielt“ – bei den „Machenschaften der Oberen“. Aber: „Alles, was wir sagten, wurde als Schutzbehauptung oder als Verschwörungstheorie abgetan.“ Insofern sprach Ott von nicht näher genannten „massiven Missständen im BVT und im Innenministerium“. Weiss wird in Dubai vermutet. Er soll dem gesuchten Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek zur Flucht nach Russland verholfen haben.
Neben Ott musste auch ein weiterer suspendierter früherer BVT-Beamter, Gruppeninspektor H. (54), auf der Anklagebank des (frisch renovierten) Großen Schwurgerichtssaals Platz nehmen. Diesem wurde zur Last gelegt, im Juli 2017 Daten von Mobiltelefonen von hohen Beamten des Innenressorts extrahiert und im Anschluss Ott übergeben zu haben. Letztlich sollen die Daten ebenfalls in Russland gelandet sein.
H. wies zunächst darauf hin, dass gegen etliche Entscheidungsträger bzw. Beamte im BVT Ermittlungen anhängig gewesen seien. Einige seien noch im Laufen, etliche hätten mit Freisprüchen geendet. Am Tag der ihm unterstellten Datenextraktion sei er gar nicht im Büro gewesen. Dessen ungeachtet hätte man sein Büro auf den Kopf gestellt. Die dabei sichergestellten Gegenstände habe er erst Jahre später in einer Schachtel vor dem BVT in die Hand gedrückt bekommen.
Er hoffe nun „auf eine gerechte Entscheidung“. Zuletzt wandte sich H. direkt, wenngleich etwas verklausuliert, an die Geschworenen: „Wenn Sie Zweifel haben, bitte ich Sie, klar zu denken.“ Auch am vorletzten Prozesstag hatte H. in teils derben Worten Kritik am früheren BVT geübt („Ein Sauhaufen, der sich dort abgespielt hat, ich musste mich zu willfährigen Kasperln reinsetzen.“).
Hier noch einmal die ursprünglich von der Anklagebehörde erhobenen Vorwürfe gegen Ott im Detail: Der gebürtige Villacher soll im Interesse des russischen Geheimdienstes FSB und gegen Geld ohne dienstlichen Auftrag Dutzende Personendaten aus Systemen wie etwa dem Schengener Informationssystem, dem Melderegister oder etwa dem zentralen Fremdenregister abgefragt haben. Darunter sollen auch Daten des früheren FSB-Agenten Dmitry Senin gewesen sein.
Ott gab dazu wiederholt einigermaßen diffus an, ein mit Österreich befreundeter Geheimdienst habe Interesse daran gehabt, den abtrünnigen Russen „abzuschöpfen“. Daher will Ott im Rahmen einer streng geheimen Operation aktiv geworden sein. Von ebendieser wussten allerdings hochrangige frühere BVT-Beamte nichts zu berichten, wie diese im Zeugenstand erklärt hatten.
Auch mit den erwähnten Diensthandys hochrangiger Beamter des Innenministeriums soll Ott zu tun gehabt haben. Die Geräte waren peinlicherweise 2017 bei einem Bootsausflug bei Tulln in die Donau gefallen, wurden wieder herausgefischt und dem BVT zur Rettung der Daten vertrauensvoll übergeben. Tatsächlich sollen die Geräte mit Otts Hilfe im Juni 2022 beim FSB gelandet sein.
Eines der Geräte war beispielsweise das Diensthandy von Michael Takacs, dem nunmehrigen Bundespolizeidirektor. Ott hingegen erklärte, die Handys seien eines Tages bei ihm im Briefkasten gelegen, er habe sie dann „vernichtet und mit dem Hausmüll entsorgt“.
Weiters wird der Beamte beschuldigt, einen sogenannten SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates Vertretern des russischen Geheimdienstes überlassen zu haben. Dafür soll Ott 20.000 Euro erhalten haben. Mehr noch: Nach dem Berliner Tiergartenmord – ein russischer Agent hatte im August 2019 einen in Deutschland lebenden Exil-Tschetschenen erschossen – soll Ott für den FSB eine „Fehleranalyse“ erstellt haben. (m.s./Ag.)