Anstoß für das Ermittlungsverfahren war eine von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eingebrachte Sachverhaltsdarstellung. Die Staatsanwaltschaft Linz hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – das sie nun an die WKStA abgibt.
Die Staatsanwaltschaft Linz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) abgetreten. Eine Sprecherin der WKStA bestätigte der APA am Montag einen entsprechenden Bericht der „Kronen Zeitung“ (Online-Ausgabe). Die WKStA ist just jene Behörde, die für Thomas Schmid den Kronzeugenstatus beantragt hatte. Nun prüfe die Behörde ihre Zuständigkeit.
Anstoß für das Ermittlungsverfahren war eine von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eingebrachte Sachverhaltsdarstellung. Darin wirft der Anwalt von Kurz Schmid vor, im Postenschacher-Prozess, bei dem es um die Besetzung der Leitung des Finanzamts Braunau geht, die Sachlage falsch dargestellt zu haben. Thema im Prozess war nämlich auch die zeitlich frühere Besetzung des Finanzamts in Freistadt. Schmid sagte im Prozess in Linz aus, er habe von dieser „wenig bis gar nichts“ mitbekommen. Eine Beamtin im Finanzministerium hatte im Prozess in Linz jedoch berichtet, dass es bereits bei dieser Gerüchte zu Interventionsversuchen durch Schmid zugunsten des später beim Finanzamt Braunau zum Zug gekommenen Bürgermeisters gegeben habe.
Nachdem die Interventionsversuche bei der Besetzung des Finanzamts Freistadt erfolglos geblieben waren, sei dem Bürgermeister versprochen worden, dass er bei der nächsten Besetzung zum Zug komme – das war der Posten für Braunau. Ein anderer als Zeuge geladener Finanzbeamter berichtete, dass er auf Geheiß Schmids damals den Bestgereihten im Hearing für den Chefsessel in Freistadt angerufen und aufgefordert habe, den Posten nicht anzutreten. (APA)
Zum Bericht der Kronen Zeitung